Datenschutz

Schulung und Fachkundenachweis

Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten und der Fachkundenachweis gemäß Artikel 37 der EU-DSGVO zählen zu den häufig nachgefragten Leistungen der AUDATOR Unternehmensgruppe.

Unabhängig davon, ob Sie als betrieblicher Datenschutzbeauftragter oder als externer Datenschutzbeauftragter tätig werden möchten, schreibt der Gesetzgeber vor, dass Sie über die entsprechende Fachkunde verfügen.

Hierzu bietet die AUDATOR Unternehmensgruppe zahlreiche Möglichkeiten der Schulung an, von der Präsenzschulung über die gemischte Variante unter Einbeziehung von Fernschulung bis hin zur vollständigen Online-Schulung – je nach Bedarf und Flexibilität, jeweils inklusive der Abnahme entsprechender Prüfungen.

Aufgrund der sich ständig erweiternden und verändernden gesetzlichen und tatsächlichen Anforderungen wird darüber hinaus auch eine laufende Weiterbildung angeboten, die über Neuerungen informiert, den Wissensstand mit Prüfungen laufend aktuell hält und darüber auch die entsprechenden Bescheinigungen ausstellt.

Datenschutzprüfung

Die Prüfung eines Unternehmens oder einzelner Bestandteile auf die Fragestellung, ob alle datenschutzrechtlichen Auflagen eingehalten werden, kann Teil eines Zertifizierungsprozesses sein, aber auch losgelöst von diesem als separate Prüfung ablaufen.

In manchen Teilbereichen kann die tatsächliche Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften oft unübersichtlich sein – vor allem in jenen Bereichen, die stark von technischem Fortschritt betroffen sind. Hier hilft die AUDATOR Unternehmensgruppe weiter, indem sie durch ihre Experten für die erforderliche Sicherheit sorgt, sodass die Unternehmensleitung unserer Mandanten sicher sein kann, alle Anforderungen im vollen Umfang zu erfüllen.

Auch die laufende Überwachung der Einhaltung aller Vorschriften wird oft nachgefragt, da sich ein Teil der Gesetzgebung, sowohl auf der Ebene der Europäischen Union als auch in der Bundesrepublik, über praktische Hinweise noch ausschweigt, was wohl durch die Rechtsprechung nach und nach zu klären sein wird. Mit jedem weiteren Urteil wird es hier also weitere Impulse und Konkretisierungen geben, an die sich die Unternehmen nach und nach anzupassen haben.