Förderung von Investitionen in Digitalisierung

Mit dem Förderprogramm Digitalbonus.Niedersachsen der NBank können Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen Investitionen in ihre digitale Infrastruktur fördern lassen. Im Speziellen betrifft das die Datenschutz-Software der AUDATOR SE, deren Förderbarkeit geprüft und offiziell bestätigt wurde. Die Zuschüsse können kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Wirtschaft, Life Sciences, eHealth, Handwerk sowie freiberufliche Planungsbüros beantragen.

Ziel der Förderung ist eine Unterstützung bei der Einführung und Verbesserung von Hard- und Software der Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) um Digitalisierungsprozesse in Unternehmen voran zu bringen.

Wie genau betätigt sich die NBank?

Die NBank ist die Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen und ist als Anstalt öffentlichen Rechts in dessen Besitz. Sie betätigt sich las Förderinstitut in der Arbeitsmarkt-, Infrastruktur-, Wirtschafts- und Wohnraumförderung und vergibt in ihrer Rolle Kredite an Mittelstand und Selbständige. Neben weiteren Geschäftsbereichen stellt sie das Dach für NCapital, einer Plattform für Wagnis- und Beteiligungskapital.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel stehen als Zuschuss für Investitionen in Digitalisierung von Produkte, Prozessen und Dienstleistungen zur Verfügung und sind nicht rückzahlbar. Sie werden in minimaler Höhe von 2.500 € sowie maximal 10.000 € gewährt. Unternehmen, die nach den Vorgaben der NBank als klein gelten, werden mit 50 % ihrer Gesamtinvestition gefördert, mittlere Unternehmen hingegen mit 30 %. Die Investition darf im Erwerb von Softwarelizenzen bestehen, die über deren Laufzeit den Gesamtbetrag von 5.000 € überschreiten.

Konkret bedeutet die Investition in die AUDATOR Datenschutz-Software, dass entstandene Kosten für Implementierung und Lizenzen bis zur Höhe von 30.000 € bezuschusst werden, bzw. bis 20.000 € für kleinere Unternehmen. Die Gesamtkosten können auf mehrere Jahre verteilt sein, solange sie im Zusammenhang mit der gleichen Anschaffung stehen. Das kommt dem Lizenzmodell von Software as a Service (SaaS) entgegen, welches sich vor allem durch einen günstigen Betrieb auszeichnet.

Wie werden die Mittel bewilligt?

Die Antragsstellung muss in elektronischer Form über die NBank erfolgen und der unterzeichnete Förderantrag innerhalb von vier Wochen im Original nachgereicht werden. Einen vorausgefüllten und individualisierten Antrag für die Beantragung der Zuschüsse zu AUDATOR Software-Lösungen erhalten Sie auf Anfrage bei unserem Service-Team. Nach der Bewilligung des Antrags kann mit der Implementierung begonnen werden, welche innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen sein sollte.

Die Vorlage eines Verwendungsnachweises und einer Kostenaufstellung hat zeitnah nach der Implementierung zu erfolgen, maximal innerhalb von drei Monaten. Nach Prüfung durch die NBank werden die Zuschüsse gewährt und auf das bei Antragsstellung angegebene Konto ausbezahlt.

Wer hilft Ihnen bei der Antragsstellung?

Bei jedem Schritt der Beantragung des Digitalbonus.Niedersachsen hilft das AUDATOR Service-Team kompetent weiter. Die notwendigen Formulare und Vordrucke können im Original von der NBank oder vorausgefüllt von der AUDATOR SE bezogen werden. Darüber hinaus muss ein Kundenkonto bei der NBank erstellt werden. Dort werden Antragssteller Schritt für Schritt durch den Prozess geführt und mit allen weiteren nötigen Informationen versorgt.

Weshalb Software as a Service?

SaaS als kostengünstige und skalierbare Lösung

Die AUDATOR SE bietet ausschließlich Softwarelizenzen in Form von Software as a Service (Saas) an, da sie für Kunden eine immense Kosten- und Zeitersparnis darstellen. Software wird hiermit zur einer Dienstleistung, die einfach skalierbar und jederzeit verfügbar ist. Die Hauptvorteile von SaaS Modellen sind:

  • Keine Kosten für IT-Infrastruktur (Bereitstellung, Wartung, etc)
  • Geringe Anschaffungs- und Betriebskosten der Software
  • Keine IT-Administration und Wartungsarbeiten
  • Softwareaktualisierungen sofort verfügbar

Gerade im Bereich Datenschutz unterstützt das SaaS Modell das gleiche Ziel, wie die Softwarelösung selbst. Denn im Fokus jedes Kunden sollte sein Kerngeschäft stehen. Die Konzentration hierauf ist für wirtschaftlichen Erfolg entscheidend. Häufig überlagern Themen des Datenschutzes die Abläufe einer Organisation und können schlimmsten Falls zu ihrem Stillstand führen. In der Gestaltung der IT-Administration wie auch zu allen Fragen des Datenschutzes hilft das AUDATOR SaaS Modell den Fokus zu halten.

Wie senken Investitionen in Datenschutz-Software die Gesamtkosten?

Durch das Inkrafttreten der DS-GVO wurde kritische Bereiche des Datenschutzes „eindeutig“ geregelt, deren konkrete Ausgestaltung aber für in der Praxis offen gelassen. Das bedeutet, dass ihre Regelungen erst durch richterliche Rechtsprechung und Hinweise Gestalt annehmen. Diese Rechtsunsicherheit betrifft die gesamte Organisationsstruktur, von der Geschäftsführung, über den Betriebs- bzw. Personalrat, Fachbereichsleitern bis zum Datenschutzbeauftragten und -koordinatoren.

Die Datenschutz-Software der AUDATOR SE hilft hierbei in vielen Belangen weiter. Das Konzept ist denkbar einfach und sieht ein schrittweises Umsetzen der wichtigsten Datenschutzgrundsätze innerhalb einer Organisation vor. Ziel ist der Software ist nicht die marktübliche Dokumentation von Prozessen, sondern eine Auditierbarkeit eines Unternehmens. Vergleichbar mit einem Audit nach ISO 9001 oder ISO 27001 können im Anschluss Verarbeitungsprozesse und -tätigkeiten gegenüber Aufsichtsbehörden bei nationalen und internationalen Anfragen mit geringstem Aufwand bearbeitet und rechtssicher beantwortet werden.

Mehr über die AUDATOR Datenschutz-lösung lesen Sie hier.